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KOSTEN

GESETZLICHE KASSEN

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), was heißt, dass die Kasse bei entsprechendem Behandlungsbedarf grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt und keine Zuzahlung nötig ist. Zur Abklärung, ob eine Psychotherapie notwendig ist, können Sie nach einer Terminvereinbarung direkt in die Sprechstunde einer Psychotherapeut*in gehen. Es wird keine Überweisung benötigt. Bitte bringen Sie hierfür ihre Versicherungskarte mit.

PRIVATE KASSEN

Die Leistungen der PKV sind nicht einheitlich, sondern über die individuellen Versicherungsbedingungen geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich von der Krankenkasse bestätigen zu lassen.

SELBSTZAHLER

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst und werden i.d.R. wie Privatversicherte behandelt, d.h. die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Absprachen über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden vor Beginn der Behandlung getroffen.

BEIHILFEBERECHTIGTE

Für Beamt*innen gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.

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